Geschäftsordnung
(1) Allgemeines
- Der FSC ist ein selbstständiger Verein, der Mitglied im Landesverband des DAeC, im Landes- und Stadtsportbund und in der Bundeswehrflugsportvereinigung ist. Grundlage der Tätigkeit sind die Satzung, der Mitbenutzungsvertrag, die Betriebsabsprache und die Flugbetriebsordnung. Für die Einhaltung aller Grundlagen sind der Vorstand und jedes Mitglied verantwortlich.
- Gemäß der Satzung werden die dem Verein gehörenden Flugzeuge sowie andere Gerätschaften und Räume zur Aus- und Weiterbildung im Motor-, Zivil-, Drachenflug und Modellbau, zu privaten Flügen sowie zu Flügen mit Familienangehörigen und Gästen genutzt.
- Der FSC trägt in vollem Umfang die Kosten für Wartung und Pflege der Luftfahrzeuge und Geräte. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, ist es erforderlich, dass jedes Mitglied Arbeitsstunden leistet. Der FSC führt im Rahmen der Erfordernisse theoretische Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Mitglieder des FSC durch. Für die Planung und Durchführung ist der Ausbildungsleiter verantwortlich.
- Alle Flugzeuge und Mitglieder sind haftpflichtversichert. Weiterhin bestehen Passagierhaftpflicht, Fluglehrerhaftpflicht und Unfallversicherung (Unfall über DSB).
(2) Flugbetriebsregelungen
- Der FSC führt seinen Flugbetrieb selbstständig unter dem militärischen Kontrolldienst oder dem Flugleiter der Neubrandenburger Flughafen GmbH durch. Es sind die Anweisungen der Flugbetriebsordnung einzuhalten.
- Die zur Verfügung stehenden Luftfahrzeuge werden nach bestehenden Möglichkeiten zu Ausbildungs-, Trainings-, Privat- und Gästeflügen eingesetzt. Es gilt die Vormerkliste des Flugleiters. Eine mehrtägige Abwesenheit ist mit dem Vorstand abzustimmen.
- Für das Fliegen von Luftfahrzeugen des FSC ist eine entsprechende Lizenz und eine nachgewiesene Einweisung auf dem Muster erforderlich. Bei Ausbildungsflügen kann die Lizenz durch einen schriftlichen Flugauftrag eines Fluglehrers ersetzt werden.
- Luftfahrttechnik wird nur von Vereinsmitgliedern genutzt. Das Verlassen des Geländes in Richtung Bundeswehr (GAT) ist nur Mitgliedern mit Sondergenehmigung der Bundeswehr (Sperrzonenausweis) oder in Begleitung gestattet.
(3) Finanzen, Austritt
- Es ist mindestens vierteljährlich Vereins- und Spartenbeitrag zu entrichten. Für die Benutzung der Luftfahrzeuge sind monatliche Fluggebühren zu entrichten. Die Höhe aller Beiträge und Gebühren legt die von der Mitgliederversammlung bestätigte Gebührenordnung fest. Alle Einnahmen dienen der Unkostendeckung. Der Vorstand kann Mitgliedern und Gästen Freiflüge anbieten, sofern es den Vereinsinteressen dient.
- Ein ausscheidendes Mitglied bleibt verpflichtet, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem FSC zu begleichen. Mit dem Ausscheiden erlöschen seine Rechte.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen und Wettkämpfen erfolgt nach Absprache mit dem Vorstand. Anfallende Kosten werden nach Prüfung eventueller Fördermittel und der Vereinsinteressen anteilig vom Verein erstattet.
(4) Arbeitsstunden
- Arbeitsstunden werden zur Wartung und Instandhaltung der Luftfahrttechnik, des Bodengeräts, der Räume und des Inventars geleistet.
- Der Technische Leiter ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Arbeitsstunden. Es ist ein Arbeitsbuch zu führen, auf dessen Grundlage die Abrechnung erfolgt.
- Jedes aktive Mitglied hat im Jahr mindestens fünf Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, dessen Höhe die Gebührenordnung festlegt. Mehr geleistete Stunden können nicht vergütet werden.
- Inbetriebnahme und Wartung haben grundsätzlich nach den Wartungs- und Betriebsunterlagen zu erfolgen. Der Vorstand behält sich vor, bei Nichterfüllung 5 Euro für das Vereinssparschwein zu fordern.
(5) Sonstiges
- Die Durchführung von Einkäufen und die Erteilung von Aufträgen, die mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind, kann nur nach Bestätigung durch den Vorstand erfolgen.
- Fahrgelder für Fahrten im Auftrag des FSC werden nur zurückerstattet, wenn der Fahrauftrag durch ein Vorstandsmitglied bestätigt wurde. Bei Nutzung der Bahn werden die Kosten der 2. Klasse erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung bei Nutzung des eigenen Pkw regelt die Gebührenordnung.
- Nach Durchführung von Flügen muss jeder Pilot die Startlisten der Sparte führen. Bei Schäden und Mängeln an Luftfahrttechnik oder Bodengerät ist der Vorstand zu informieren.
(6) Adresse
Der Flugsportclub hat folgende Adresse:
Flugsportclub Neubrandenburg e. V.
Flughafenstraße 10
17039 Trollenhagen
